Guter Rat muss nicht unbedingt teuer sein. Bei uns stehen gerade bei der heiklen Vergütungsfrage Fairness und Transparenz im Vordergrund. Unser Prinzip ist es deshalb, dass der Kunde über die Höhe unseres Honorars auch und gerade im Vorhinein stets informiert ist.
Wenn Sie zu uns kommen und uns Ihr Problem schildern, so kostet Sie dies zunächst einmal gar nichts. Schließlich kann es ja sein, dass Ihr Problem in ein Rechtsgebiet fällt, auf das wir nicht spezialisiert sind. In diesem Fall empfehlen wir Sie an einen unserer Kooperationspartner, und die Sache ist für uns damit erledigt. Kosten entstehen Ihnen in diesem Falle keine.
Sofern sich aufgrund Ihrer Schilderung herausstellt, dass wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind, hängt das finanzielle Volumen von Art und Umfang Ihres Auftrages und der von uns auf dieser Grundlage zu leistenden Tätigkeit ab. Je nachdem, ob Sie nur ein einmaliges Beratungsgespräch wünschen, ob es um eine umfangreichere Beratung mit der Erstellung von (Vertrags-)Entwürfen geht oder ob wir Sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten sollen, kommen jeweils unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung. Für das einmalige Beratungsgespräch einigen wir uns vorher mit Ihnen auf eine in der Regel moderate Pauschale. Geht der Inhalt Ihres Auftrages dahin, Verträge zu gestalten oder Dokumente zu entwerfen, vereinbaren wir mit Ihnen ebenfalls ein Pauschalhonorar, sofern sich der voraussichtliche zeitliche Aufwand für unsere Tätigkeit einigermaßen sicher abschätzen läßt. Für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung erfolgt unsere Honorierung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beim einfachen Beratungsgespräch wissen Sie also im vorhinein, was (einmalig) in finanzieller Hinsicht auf Sie zukommt, ebenso bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine umfangreichere Beratungsleistung. Auch die Kosten für die Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen sich in der Regel einigermaßen sicher kalkulieren, und selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn darüber, womit Sie hier (schlimmstenfalls) zu rechnen haben.
Es gibt aber auch immer wieder Fälle, die nur über eine Stundenhonorarvereinbarung angemessen und fair vergütet werden können. Damit auch solche Vereinbarungen nicht „zum Fass ohne Boden“ für Sie werden, setzen wir hier regelmäßig eine Honorarobergrenze fest, die ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht überschritten werden darf. Auf diese Weise haben Sie eine feste Kalkulationsgrundlage und können, falls die festgelegte Grenze erreicht wird, selbst entscheiden, ob sich ein Weitermachen in dieser Angelegenheit für Sie lohnt oder nicht.
Für notarielle Angelegenheiten sind die Kosten gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Auch hier informieren wir Sie gerne schon vorab, welche Kosten durch die Vornahme des von Ihnen geplanten notariellen Geschäfts auf Sie zukommen.