Jahrgang 1934. Studium in Frankfurt am Main, Referendarzeit in Darmstadt. Vorrübergehend
Assistent am juristischen Lehrstuhl der Technischen Hochschule Darmstadt. Seit
1968 Rechtsanwalt in Darmstadt. In den Jahren 1976 bis 2004 außerdem Notar.
Deutsches und griechisches Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Straßenverkehrsrecht. Aufgrund sehr guter Kenntnis der griechischen Sprache Spezialist für deutsch-griechische Rechtsbeziehungen.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Mitglied im Anwaltverein Darmstadt und Südhessen.
Sprachen: Deutsch und Griechisch.